Lieber Gast,

nachstehende vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter WD-Homeinvest GmbH & Co. KG und dem Gast (Stand 01.01.2024).

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages.
Der Vermieter bietet dem Gast durch die Darstellung seiner Ferienwohnung oder seines Ferienhauses im Prospekt oder auf der eigenen oder fremden Homepage die Abgabe eines Angebots an. Der Beherbergungsvertrag/Mietvertrag kommt dadurch zustande, dass der Vermieter das Angebot des Gastes, das mündlich, schriftlich, telefonisch, oder per E-Mail erfolgen kann, annimmt. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein. Sollte der Gast die vereinbarte Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist nicht leisten, hat der Vermieter das Recht die Buchung zu stornieren.

2. Reservierungen 
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter Meldung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Vermieter

3. Rücktritt
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Als ersparte Aufwendungen werden pauschal 10% der Gesamtsumme angesetzt. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung wird dringend empfohlen. Die Absage der Buchung muss direkt schriftlich an den Vermieter erfolgen. Bei Stornierungen ist eine Bearbeitungsgebühr von 35,- Euro fällig.
Abweichende Stornierungsbedingungen bei Direktbuchungen, die von den Buchungsplattformen angegeben werden, gelten vorrangig. 

4. Preise/Leistungen
Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten bei Ferienobjekten pro Wohneinheit und Nacht.

5. Anreise/Abreise
Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag spätestens um 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

6. Bezahlung
Nach erfolgter Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtaufenthaltspreises fällig. Der gesamte Aufenthaltspreis bzw. der Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens 28 Tage vor der Anreise fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

7. Kurbeitrag
Der Mieter wird hiermit auf eine mögliche Kurabgabepflicht aufmerksam gemacht.

8. Haftung des Vermieters
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben– und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ein kurzfristiger Ausfall technischer Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner, TV, etc. berechtigt nicht zur Mietminderung. Reparaturen bzw. Ergänzungen werden vom Vermieter schnellstmöglich veranlasst.

9. Pflichten des Gastes
Der Gast darf das Ferienobjekt nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der im Beherbergungsvertrag genannten Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen. Der Gast hat die Mietsache und das Inventar sowie auch alle sonstigen Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände der Unterkunft pfleglich zu behandeln. Dazu zählt auch, dass er für ordnungsgemäße Lüftung, Heizung und Reinigung während der Nutzungszeit zu sorgen hat. Das Rauchen ist in allen Ferienwohnungen ausdrücklich untersagt. Die Haltung von Haustieren ist nur in Ferienobjekten gestattet, deren Beschreibung dies ausdrücklich zulässt. Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind zu beachten. Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung abzuschalten. Bei Abreise des Gastes ist das Ferienobjekt zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei an den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Zuvor ist jeglicher Müll aus der Wohnung zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen.

10. Haftung des Gastes
Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner/Besucher schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen. Das Schlüsselverlust-Risiko wird ebenfalls vom Gast getragen und sollte ggf. versichert werden, da insbesondere bei Schließanlage höhere Kosten durch einen Schlüsselverlust entstehen können. Der Gast hat jede in/an dem Ferienobjekt, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB). Soweit der Gast eine Haft- und/oder Hausratpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden. Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen. Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.

11. Rauchverbot
In allen Ferienwohnungen und Ferienhäusern besteht absolutes Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch, besteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten (u.a. Gardinen, Mobiliar) mit 100,- Euro. Kann die Wohnung oder das Haus wegen des starken Rauchgeruchs nicht weitervermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt.

12. WLAN und Internetdienst, Datensicherheit, Drittanbieter
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die darauf resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:
– das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
– die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
– das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten oder anderen Firmen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängender Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.  

13. Reklamation
Reklamationen sind vom Gast gegenüber dem Vermieter unverzüglich auszusprechen.  Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt.

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Emden.

15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung.

Hausordnung
Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt und den dazugehörenden Anlagen zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder! Für alle vom Mieter in das Ferienobjekt eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. Dieses gilt auf für die Nutzung von Parkplätzen sowie Stell-/Außenflächen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt ausdrücklich keine Haftung. Falls im Objekt eine Hausordnung ausliegt, ist diese Vertragsbestandteil. Wenn bei Anreise offensichtliche Mängel oder Abweichungen von der Inventarliste, falls vorhanden, festgestellt werden, muss dieses spätestens am nächsten Tag im Büro mitgeteilt werden. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird. Ungeziefer wie Ameisen, Mücken, Bienen etc. während der Sommermonate, Möwengeschrei, laut knatternder Flaggen und Fahnenmasten, sowie das Geheul von Wind sind kein Minderungsgrund des Reisepreises. Das macht eine Nordseeregion aus. Auch Fluglärm ist kein Minderungsgrund. Übliche Baumaßnahmen an Häusern, Straßen und Wohnungen sind dem Vermieter nicht immer bekannt und gelten, wie auch private Renovierungsarbeiten, nicht als Minderungsgrund. Der Vermieter informiert die Gäste nach besten Wissen und Gewissen bei Bekanntwerden von Maßnahmen im Voraus. Gegebenenfalls kann bei berechtigtem Bedarf und bei Verfügbarkeit eine gleichwertige Wohnung zur Verfügung gestellt werden.

Fundsachen
In den Ferienobjekten vergessene Gegenstände, wie Kleidungsstücke etc. werden nur auf Anforderung des Mieters als unfrei nachgesandt. Der Vermieter übernimmt hierfür keine Haftung.

Rückgabe der Schlüssel
Die Schlüssel lassen Sie bei Ihrer Abreise bitte auf den Küchen- oder Wohnzimmer-Tisch liegen und ziehen die Tür hinter sich zu. Am Tag der Abreise ist zudem die Leihwäsche von den Betten abzuziehen, das Geschirr abzuwaschen, der Müll zu entsorgen und alle Lampen und ggfls. die Heizung auszuschalten. Die Abreise hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen.

Mietwäsche
Grundsätzlich werden alle angebotenen mit einem Wäschepaket vermietet. Im Paket enthalten pro Person:
Bettbezüge, Laken, 2 Handtücher, 1 Duschtuch. Eine Erstausstattung (Geschirrtuch, WC Papier, Badvorlagen, Spülmittel, Wischtuch etc.) wird gestellt.
Bitte beachten Sie: Ein Wäsche- und Handtuchwechsel während Ihres Aufenthaltes kann gegen Gebühr angefragt werden.

Kinderbetten/Hochstühle
Gerne stellen wir bei rechtzeitiger Anmeldung und Verfügbarkeit auch Kinder-Reisebetten und Hochstühle zur Verfügung.

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs
Der Betreiber stellt im Ferienobjekt einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem User für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der User ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Betreiber ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den User verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, weitere User zuzulassen und den Zugang des Users ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.

2. Zugangsdaten
Der Betreiber stellt dem User hierfür Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten (Loginname und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Betreiber kann diese Zugangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den User neue Zugangsdaten angefordert werden. Der User verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.

3. Haftungsbeschränkung
Dem User ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüberhinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Betreiber nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Users. Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Users, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit des Users
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User alleine verantwortlich. Nimmt der User über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der User verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der User
• keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
• geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

5. Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter
Der User stellt den Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den User und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

6. Dokumentation
Der User wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat.